Anerkannte Präventionskurse
Die Kursangebote „Hatha Yoga 1 Anfänger“ und „Hatha Yoga – Weitermacher“ waren durch die Zentrale Prüfstelle Prävention nach § 20 SGB V zertifiziert. Sie ist die zentrale Prüfstelle, die im Auftrag der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen kontrolliert, ob Präventionskurse die gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anerkennung ermöglichte es gesetzlich Versicherten, nach regelmäßiger Teilnahme und abhängig von den Bedingungen ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kursgebühren zu beantragen. Die Kurse wurden unter anderem in den Gesundheitskurssuchen der TK und der AOK geführt. Die Zertifizierungen wurden über mehrere Prüfzeiträume verlängert und bestanden bis Herbst 2024. Nach dem Ende meiner Unterrichtstätigkeit in Deutschland wurden sie nicht erneut verlängert.




